Begleitete Elternschaft
Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert, hin zu mehr Selbstbestimmung. Doch immer noch gibt es viele Vorurteile, wenn geistig behinderte Menschen eine eigene Familie gründen wollen.
Menschen mit einer geistigen Behinderung haben ein selbstverständliches
Recht auf Partnerschaft sowie auf Gründung einer eigenen Familie mit Kindern.
Sie sind Teil der Gemeinschaft aller Bürgerinnen und Bürger und haben
Anspruch auf gesetzlich begründete Unterstützung bei der Erziehung
ihrer Kinder. Denn nicht immer sind diese Eltern in der Lage, ihren Alltag
und ihre Erziehungsaufgaben so zu bewältigen, dass die Kinder mit normalen
Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten aufwachsen können.
Hier zeigt sich, dass ein Bedarf an spezifischen Angeboten zur Begleitung von
Müttern und Vätern mit einer geistigen Behinderung und ihren Kindern
besteht.
Mittlerweile gibt es für Mütter und Väter mit geistiger Behinderung in Deutschland mehrere spezielle Einrichtungen wie die Eltern-Kind-Einrichtung und Angebote im Ambulant Betreuten Wohnen. Qualifizierte Pädagogen begleiten die Kinder und Eltern je nach Hilfebedarf rund um die Uhr mit dem Ziel, den Müttern und Vätern ein möglichst selbständiges Leben mit ihrem Kind zu ermöglichen und den Kindern gute Chancen für eine normale Entwicklung zu geben.